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   BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79   

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BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79 (https://dejure.org/1980,4478)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1980 - 5 RKn 21/79 (https://dejure.org/1980,4478)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1980 - 5 RKn 21/79 (https://dejure.org/1980,4478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmäßigkeit eines Beitragsbescheides - Verstoß gegen Art. 3 GG - Umgestaltung des Versicherungsverhältnisses - Verändertes Versicherungsrisiko

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 129
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79
    Verwaltungsentscheidungen durchgesetzt werden, die im Recht ' keine Grundlage finden (BSG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 47/77 -).

    der - hier fehlenden - fortdauernden faktischen Beeinträchtigung nach hoheitlichen Eingriffen in Freiheitsgrundrechte oder einer Verletzung gleichgestellter Ansprüche auf Unterlassen handelt (BSG-Urteil vom 42. Oktober 1979 - 12 RK 47/77 - erkennender Senat im Urteil vom 21. Februar 1980 - 5 RKn 19/78 Nachweisen).

  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKn 19/78

    Beitragshöhe - Unkenntnis von der objektiver Rechtswidrigkeit - Knappschaftliche

    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79
    Der Senat hat zwar im Urteil vom 21. Februar 1980 (5 RKn 19/78) aus diesem Gesicht8punkt das Recht freiwillig weiterversicherter Rentner auf Fortsetzung der vor Verkündung des Urteils vom 50° März 1977 im Hinblick auf die Höhe der Beiträge beendeten freiwilligen Versicherung anerkannt.

    der - hier fehlenden - fortdauernden faktischen Beeinträchtigung nach hoheitlichen Eingriffen in Freiheitsgrundrechte oder einer Verletzung gleichgestellter Ansprüche auf Unterlassen handelt (BSG-Urteil vom 42. Oktober 1979 - 12 RK 47/77 - erkennender Senat im Urteil vom 21. Februar 1980 - 5 RKn 19/78 Nachweisen).

  • BSG, 19.03.1969 - 10 RV 726/67

    Anspruch auf Waisenrente aus der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig

    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79
    579 217, 265; 48, 527, 540; Beschlußvom 16. Januar 1980;TBVR 127/78/1 BvR 679/78 - ebenso BSGE 29, 186, 187 = SozR Nr. 12 zu % 45 BVG; BSG in BVBl 1970, 128, 150)" Aus diesem Grunde bleiben im vorliegenden Fall die durch die verbindlich gewordenen Beitragsbescheide geregelten, bereits vollständig abgewickelten Rechtsbeziehungen unangetdstet° Der Kläger kann nicht die Erstattung von Beiträgen verlangeno Demgegenüber versagt auch die Berufung auf einen Herstellungsanspruch wegen Verletzung von Betreuungspflichten.
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79
    Der in solchen Fällen auftretende Widerstreit zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit ist für einen recht- lichen Teilbereich in 5 79 Bundesverfassungsgerichtsgesetz -BVerfGG- (und in den ihm nachgebildeten 55 185 VwGO und 47 Abs. 6 Satz 5 iVm 5 185 VwGO) zu Gunsten der Rechtssicherheit entschieden° Aus dieser Regelung hat das Bundesverfassungsgericht den allgemeinen Rechtsgedanken gefolgert, daß die nachteiligen Wirkungen, die von fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, daß aber für die Zukunft die sich aus der Durchsetzung solcher Akte ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (BVerfGE 20, 230, 236;.
  • BVerwG, 21.01.1954 - I B 49.53

    Zulassung der Revision bei offensichtlicher Richtigkeit im Beschwerdeverfahren;

    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79
    lich als ungültig herausstellt, wiegt als Mangel eines Verwaltungsaktes nicht schwerer als die Verletzung eines gültigen Gesetzes (BVerwGE 1, 67, 69 = DÖV 1954, 249; BVerwGE 19, 287; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, }. Aufl S 188; Wolff, Verwaltungsrecht I s 572).
  • BSG, 26.10.1965 - 1 RA 98/63

    Versicherungsfreiheit von Beamten - Wiederverwendung von Beamten als Angestellte

    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79
    Das BSG hat wiederholt entschieden, daß in der vergangenheit abgeschlossen zurückliegende Versicherungsver- hältnisse nicht nachträglich rückwirkend umgestaltet werden dürfen (BSGE 24, 45, 48 mit weiteren NaChWeiseng . 26, 120 125; SozR Nr. 4 zu 5 1405 RVO Bl Aa 8).
  • BVerwG, 11.12.1953 - II B 18.53

    Zuständigkeit für Aussetzung der Vollziehung im Revisionsverfahren und im

    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79
    lich als ungültig herausstellt, wiegt als Mangel eines Verwaltungsaktes nicht schwerer als die Verletzung eines gültigen Gesetzes (BVerwGE 1, 67, 69 = DÖV 1954, 249; BVerwGE 19, 287; Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, }. Aufl S 188; Wolff, Verwaltungsrecht I s 572).
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 72/64

    Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Gratifikationen -

    Auszug aus BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79
    Auch wenn vor dem Inkrafttreten dieser Norm eine ausdrückliche Regelung der Rückforderung zu Unrecht entrichteter Beiträge in den gesetzlichen Bestimmungen über die soziale Krankenversicherung nicht enthalten gewesen ist, so hat das BSG im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts doch einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Rückgewähr der ohne rechtlichen Grund erbrachten Beitragszahlungen anerkannt (BSGE 26, 120, 122.
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Selbst wenn ein fehlerhaftes Verhalten eines am Beitragseinzug Beteiligten vorliegt, kann der Versicherte keine Erstattung aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verlangen (BSG vom 28.5. 1980, BSGE 50, 129, 132 = SozR 2600 § 121 Nr. 2).
  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 5/87

    Beitragserstattungsanspruch - Anwendbarkeit der Verfallklausel - Rechtswidrigkeit

    Der Grundsatz, daß in schon begründete und sogar zum Teil abgewickelte Versicherungsverhältnisse nicht rückwirkend ändernd oder aufhebend eingegriffen werden darf (vgl BSGE 24, 45, 48; 35, 195, 198; 50, 129, 131; BSG SozR 2600 S 121 Nr. 3), hat allgemein seit dem Inkrafttreten des 5 26 Abs. 1 SGB IV am 1. Juli 1977 und des % MU SGB X am 1. Januar 1981 nur noch begrenzte Bedeutung im gesetzlich festgelegten Rahmen.

    Die Urteile des 5. Senats des BSG (BSGE 50, 129 SozR 2600 :.

  • BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78

    Rechtswidriger Bescheid - Knappschaftliche Krankenversicherung - Rückforderung

    Zur Frage, ob der Versicherte die aufgrund eines rechtswidrigen, aber bindenden Bescheides entrichteten Beiträge zur freiwilligen knappschaftlichen Krankenversicherung zurückfordern kann (Anschluß an und Bestätigung von BSG 28.05.1980 5 RKn 21/79).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 28. Mai 1980 (5 RKn 21/79 mwN) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden hat, kann ein solcher Grundsatz dem geltenden Recht nicht entnommen werden.

    Die Rückforderung ganz oder teilweise zu Unrecht entrichteter Beiträge des Versicherten in der Krankenversicherung hat das BSG - soweit es nicht ohne nähere dogmatische Absicherung einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch angenommen hat (BSGE 26, 120, 122 = SozR Nr. 20 zu § 160 RVO mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts; BSG SozR 2200 § 381 Nr. 26 am Ende) - auf eine gesetzesanaloge Anwendung des § 1424 Abs. 1 und 4 RVO und des § 186 Abs. 1 und 2 Arbeitsförderungsgesetz in der jeweils bis zum Inkrafttreten des § 26 SGB 4 geltenden Fassung gegründet (BSG SozR 2200 § 393 Nr. 5; vgl dazu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1980 - 5 RKn 21/79 -).

    Anders als in dem vom erkennenden Senat im bereits erwähnten Urteil vom 28. Mai 1980 (5 RKn 21/79) entschiedenen Fall, der ebenfalls eine Forderung nach Rückgewähr von Beiträgen betraf, würde hier eine rückwirkende Beitragsänderung nicht mit einer Veränderung des Leistungsumfangs einhergehen.

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Eine Ausnahme gilt allerdings im Interesse der Rechtssicherheit für den Fall, daß über die gezahlten Beiträge ein bindender Bescheid vorliegt; die Vorschriften über die Neufeststellung von Leistungen sind insoweit nicht anwendbar (vgl. BSG Urteile vom 28. Mai und vom 26. Juni 1980, 5 Rkn 21/79 und 5/78).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Der Erstattungsanspruch nach § 26 Abs. 2, 3 SGB IV kann daher erst nach Aufhebung des Beitragsbescheids aufgrund einer Anfechtung im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren oder nach erfolgreichem Abschluß eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X entstehen (vgl BSGE 50, 129, 130 = SozR 2600 § 121 Nr. 2; SozR 2600 § 121 Nr. 3).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Dabei kann dahinstehen, ob § 26 SGB IV auch für die Erstattung solcher Beiträge gilt, welche vor dem Inkrafttreten des SGB IV am 1. Juli 1977 entrichtet worden sind (verneinend BSGE 50, 129 = SozR 2600 § 121 Nr. 2 S. 2; dahingestellt im Urteil vom 28. Januar 1982 - 5a RKn 1/81 - bejahend Rechtsauffassung der LVA in Mitt.LVA Ofr. 1980, 380 und wohl auch v. Maydell, a.a.O.).

    Dann aber bleibt immer noch zweifelhaft, ob mit dem grundsätzlich auf die Vornahme einer Amtshandlung gerichteten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch die Rückerstattung von Beiträgen und damit eine Geldleistung geltend gemacht werden kann (vgl. hierzu einerseits BSGE 52, 145, 148 = SozR 1200 § 14 Nr. 12 S. 18; andererseits BSGE 50, 129, 132 = SozR 2600 § 121 Nr. 2 S. 5 und Urteil vom 28. Januar 1982 - 5a RKn 1/81 -).

  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 121/84
    Die sich angesichts der Neuregelung des Beitragserstattungsrechts durch das SGB 4 aufdrängende Frage, ob das neue Recht auch insoweit Platz greift, als Beiträge erstattet verlangt werden, die vor dem 1. Juli 1977 entrichtet worden sind, ist von der Rechtsprechung des BSG unterschiedlich beantwortet worden (verneinend BSGE 50, 129 [BSG 28.05.1980 - 5 RKn 21/79] = SozR 2600 § 123 Nr. 2; bejahend wie das LSG Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 1985 - 7 RAr 107/83 - SozR 2100 § 27 Nr. 4 = SGb 1986, 169; vgl BSG SozR 2600 § 121 Nr. 4).
  • BSG, 24.07.1985 - 8 RK 36/84
    In diesem Zusammenhang muß im übrigen auch der Grundsatz beachtet werden, daß in der Vergangenheit abgeschlossen zurückliegende Versicherungsverhältnisse nicht nachträglich rückwirkend umgestaltet werden dürfen (BSGE 2U" 45, A8; 26, 120, 123; 50, 129, 131).
  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des

    Auf der anderen Seite ist stets die Erstattung von rechtmäßig entrichteten Beiträgen aufgrund eines Herstellungsanspruchs abgelehnt werden (BSGE 50, 129, 132 : SozR 2600 $ 121 Nr. 2), zumal ein früheres Fehlverhalten des Versicherungsträgers an der Rechtmäßigkeit der durchgeführten Beitragsentrichtung nichts ändert (BSGE 55, AO, A3/MU : SozR 2100 @ 27 Nr. 2) und eine Erstattung solcher Beiträge nur in wenigen Fällen - und dann auch nur zur Hälfte (Ausnahme allerdings Art. 2 % 46 Abs. 5 ArVNG : Art. 2 % AHa Abs. 5 AnVNG) - gesetzlich vorgesehen ist.
  • BSG, 28.01.1982 - 5a RKn 1/81

    Erstattung von Beiträgen zur freiwilligen knappschaftlichen Krankenversicherung

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge regelnde § 26 des 4. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB 4) auf solche Beiträge anwendbar ist, die vor seinem Inkrafttreten (1. Juli 1977) entrichtet wurden (verneinend Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1980 - SozR 2600 § 121 Nr. 2 -).

    Für solche Versicherte kann die Satzung der Beklagten jedenfalls keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsbemessung auf 12, 1 vH gewesen sein (vgl BSG SozR 2600 § 121 Nr. 2).

  • BSG, 02.08.1989 - 1 RA 43/88

    Berechnung der Beiträge für die Nachversicherung eines früheren Beamtenanwärters

  • BSG, 08.04.1987 - 1 RA 55/85

    Pflichten des Versicherungsträgers - Hinweispflicht - Beitragsnachentrichtung -

  • SG Berlin, 02.11.2017 - S 2 KG 21/15
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 18/78

    Rückwirkende Aufhebung eines Bescheides - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.09.2012 - L 4 R 437/10

    Nachträgliche Berichtigung eines Arbeitgeberversehens bei der Berechnung des

  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 63/78

    Arbeitgeber - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen - Anzahl der Arbeitnehmer

  • BSG, 03.02.2014 - B 12 P 1/13 B
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 23/82

    Voraussetzungen für eine Erstattung von Beiträgen; Entrichtung von Beiträgen als

  • LSG Bayern, 23.02.2005 - L 16 R 293/04

    Anspruch auf Erstattung von über das 60. Lebensjahr hinaus freiwillig geleisteten

  • LSG Hessen, 29.08.2002 - L 1 KR 392/02
  • BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 15/81
  • BSG, 02.08.1989 - 1 RA 45/88

    Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung entrichteter Nachversicherungsbeiträge -

  • LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80

    Krankengeld; Verwaltungsakt; Pflichtversicherung; Rücknahme; freiwillig

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2001 - L 13 RA 4178/99
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